Börsenbegriff mit
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Gewöhnliche Geschäftstätigkeit
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit umfasst das Kerngeschäft eines Unternehmens. Ausgeschlossen davon sind Sonderfaktoren wie Gewinne aus Unternehmensverkäufen, Gewinne aus der Auflösung von stillen Reserven oder Zinsgewinne.
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