Börsenbegriff mit
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Grundkapital
Das Grundkapital ist das nominelle Kapital einer Aktiengesellschaft. Bei der Gründung einer AG wird in der Satzung die Höhe des Grundkapitals festgelegt. Es wird dann in einzelne Anteile - Aktien - zerlegt. Das Grundkapital darf nicht mit dem Gesellschaftsvermögen verwechselt werden, das während der Existenz des Unternehmens ständigen Schwankungen unterliegt.
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