Börsenbegriff mit
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Emittenten-WKN
Seit dem 19. Januar 2004 haben Emittenten von Optionsscheinen und Zertifikaten die Möglichkeit, ihren Namen in die Wertpapierkennummern (WKN) ihrer Produkte einfließen zu lassen. Es gilt die Regel: Sind die ersten zwei, drei oder vier Stellen der WKN mit Buchstaben belegt, handelt es sich um eine Emittenten-WKN. Ein Zertifikat mit der WKN DB1 243 kommt beispielsweise von der Deutschen Bank (DB). Scheine von ABN Amro beginnen nicht selten mit der Buchstabenkombination ABN.
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