Corporate Governance
Als Corporate Governance werden Regeln guter und wertorientierter Unternehmensführung bezeichnet. Ziel ist die Kontrolle des Unternehmensmanagements beziehungsweise die Schaffung von Mechanismen, damit Manager im Interesse der Aktionäre handeln. Die Notwendigkeit besteht, da zwischen Risikoträgern (Aktionäre) und Entscheidungsträgern (Manager) keine Identität und damit eine Trennung von Eigentum und Kontrolle der unternehmerischen Ressoucen besteht.
In einer Erklärung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex liest sich das so: Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich:
· mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
· die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
· mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
· mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
· eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer
|