Börsenbegriff mit
|
|
Zession
Unter Zession versteht man die Übertragung von Forderungen jeglicher Art durch einen Vertrag von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Im Bankgeschäft wird die Forderungsabtretung häufig zur Sicherung von Krediten verwendet. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Im Immobilienbereich (bei Grundschulden oder Hypotheken) muß allerdings eine Abtretung mit notarieller Beurkundung erfolgen.
|
|
|