Börsenbegriff mit
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Mindestreserve
Jedes Kreditinstitut muss einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank deponieren. Diese Mindestreserve dient der Sicherheit des Kunden und der Zahlungsfähigkeit der Bank. Die Bundesbank kann die Höhe der Mindestreserven verändern. Durch eine Erhöhung der Mindestreserve werden die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.
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