Börsenbegriff mit
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Kleinaktionär
Als Kleinaktionär bezeichnet man jene Aktien-Besitzer, die nur einen geringen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft halten. Das ist selbstverständlich abhängig von der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Im Gegensatz zum Großaktionär haben Kleinaktionäre nur einen sehr geringen Einfluß auf das Geschehen in der jeweiligen Gesellschaft.
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