Börsenbegriff mit
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All-in-Fee
All-in-Fee umfasst sämtliche Kosten bei Aktienfonds, die im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Kauf, Verkauf und der Verwahrung von Wertpapieren anfallen. Ausgenommen sind einzig die Stempelabgaben und Gebühren sowie ausländische Courtagen, Gebühren und Abgaben.
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