Börsenbegriff mit
|
|
AfA
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes widerspiegeln. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen ohne dass Ausgaben damit verbunden sind. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Wirtschaftsgüter dargestellt.
Mehr Börsenbegriffe mit A:
|
|
|