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Abfindung

Wird eine Aktiengesellschaft von einer zweiten übernommen, so ist die kaufende Gesellschaft verpflichtet, den freien Aktionären der zu übernehmenden Firma eine Abfindung anzubieten. Dies kann in Form eines Aktientauschs geschehen – die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft oder sie erhalten eine Barabfindung.

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