Börsenbegriff mit
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Vorzugs- und Stammaktien
Vorzugsaktien, auch Vorzüge genannt, sind Anteilsscheine, mit der vom Inhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Häufig besitzen Vorzugsaktien als Ausgleich dafür Sonderrechte, wie zum Beispiel eine höhere Dividendenzahlung.
Das Gegenstück ist die Stammaktie, die mit einem Stimmrecht für die Hauptversammlung versehen ist.
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