Zurück zur Startseite     powered by instock – der börseninformationsdienst
       
Sie sind hier: Home > P
   
  Börsenbegriff mit
 

 

Prospekthaftung

Prospekthaftung ist die Haftung der Emittenten von Wertpapieren beziehungsweise der Emmissionsbanken für falsche oder unvollständige Angaben in Wertpapierprospekten. Inhalt und Umfang dieser Prospekthaftung sind im Börsengesetz (BörsG) geregelt.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Prospekthaftung ist zunächst, dass der Anleger Wertpapiere erworben hat, die auf Grund eines Wertpapierprospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. In einem derartigen Fall haften sowohl das entsprechende Unternehmen als auch die Emissionsbanken als Gesamtschuldner dem getäuschten Anleger auf Schadensersatz. Der Prospekthaftungsanspruch greift aber nur dann ein, wenn die Aktien innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung an der Börse erworben wurden. Der Umfang des Prospekthaftungsanspruchs hängt dabei davon ab, ob der geschädigte Anleger noch im Besitz der betreffenden Aktien ist oder ob er die Wertpapiere bereits veräußert hat.

Börsenbegriffe mit 'P'
Pari
Pariser Club
Parketthandel
Partizipationsschein
Patronatserklärung
PEG
Penny Stocks
Performance
Performance Fee
Pfandbrief
Pflichtaktien
Pit
Pivot
Plain-Vanilla-Indexzertifikat
Plus-Ankündigung
Point & Figure-Chart
Portfolio
Post-Trading-Periode
PPVX-Index
Primärmarkt
Prime Standard
Priority List
Private Equity
Private Placement
Privatplazierung
Pro-forma-Ergebnis
Prospekt
Protect Preis
Public Offering
Public/NYSE-Specialist Short Ratio
Publizitätspflicht
Pull-Back
Pushen
Put-Optionsschein
Put/Call-Verhältnis

 

 
   
 
© Copyright 2012-2023 by instock.de