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Lombardsatz

Der Lombardsatz war derjenige Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank den Banken Kredite gegen Verpfändung von Wertpapierbeständen zur Verfügung gestellt hat. Die Banken erhielten dadurch die Möglichkeit, sich von der Deutschen Bundesbank kurzfristig Geld zu beschaffen.

Ab 1. Januar 1999 wurde der Lombardsatz im Zuge der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion durch den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Zinssatz) abgelöst, den die Europäische Zentralbank (EZB) festlegt.

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