Börsenbegriff mit
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A-Aktien
A-Aktien sind Anteile an Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China. Diese Anteile werden in Shanghai oder Shenzen in heimischer Währung gehandelt. Nur Staatsbürger der Volksrepublik dürfen A-Aktien erwerben. Im Gegensatz dazu dürfen B-Aktien von Chinesen als auch von Nichtchinesen gehandelt werden.
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