Börsenbegriff mit
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Feindliche Übernahme
Als feindliche Übernahme wird der Kauf der Kapitalmehrheit eines Unternehmens gegen den Willen des Vorstandes, Aufsichtsrats oder der Belegschaft bezeichnet. Die Akquisition erfolgt durch den Kauf der Aktien des entsprechenden Unternehmens. Der Erwerb kann dabei direkt an der Börse erfolgen. Nach Erwerb eines bestimmten Anteils des Grundkapitals wird meist ein öffentliches Übernahmeangebot abgegeben. Inländische börsennotierte Gesellschaften haben den Übernahmekodex der Frankfurter Wertpapierbörse zu beachten. Das übernommene Unternehmen wird integriert. Nicht benötigte Unternehmensteile werden oft meistbietend verkauft. Im Englischen heißt dieser Vorgang "hostile take-over".
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