Börsenbegriff mit
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Hauptversammlung
Jede Aktiengesellschaft lädt mindestens einmal jährlich alle Aktionäre zur Hauptversammlung ein. Bei der Hauptversammlung wird über die Entwicklung des Unternehmens berichtet und der Aufsichtsrat und der Abschlussprüfer gewählt. Daneben werden Entscheidungen über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Veränderung des Grundkapitals, die Ausgabe von Bezugsrechten für junge Aktien, die Dividendenzahlung, über Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen getroffen. Der Aktionär kann, muss aber sein Stimmrecht nicht selbst ausüben. Er kann sich beispielsweise auch durch seine Depotbank vertreten lassen.
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