Börsenbegriff mit
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Aval
Der Begriff Aval steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels. Hierzulande umfaßt Aval als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und Garantien als auch Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt.
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