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Investment-Aktiengesellschaft

Eine Investment-Aktiengesellschaft legt ihre Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapiere oder auch in stille Beteiligungen an. Die Anteilseigner sind am Gewinn aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens beteiligt. Investment-Aktiengesellschaften bedürfen einer Erlaubnis durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

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